DFG Gutachterentlastung Art: Ab sofort können Anträge für Sachbeihilfen für einen Zeitraum von 3 Jahren gestellt werden. Hintergrund dieser Entscheidung ist die steigende Zahl der Anträge von knapp 6 000 Anträgen im Jahr 1987 auf knapp 10 000 Anträge im Jahr 1994. Diese Tendenz hält an, so daß die Belastung der Gutachter ständig wächst. Außerdem wurden die Bestimmungen für Reisekosten wie folgt geändert: 1. Die für einen Reisekostenantrag bislang geforderten detaillierten Angaben können bei der Planung oft noch nicht gemacht werden. Daher soll in Zukunft eine globale Begründung der Reisen im Antrag zum Beispiel Zusammenarbeit mit Kooperations- partnern, Archivreisen oder Untersuchun- gen im Gelände ausreichen. 2. Projektleiter können für sich und ihre Mit- arbeiter Mittel für den Besuch von wissen- schaftlichen Veranstaltungen im Inland, in West- und Osteuropa und Übersee jetzt auch im Rahmen einer Sachbeihilfe beantragen. Quelle: DFG-Mitteilung vom 13.09.1995, einsehbar bei Frau Fath, Tel. 4210 *****